CanG erklärt

WAS IST LEGAL?

Seit dem 1. April 2024 gilt das Cannabisgesetz (CanG) mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Hier die Regeln ohne Juristendeutsch. Stand: Juli 2026, redaktionell geprüft.

Wie viel darf ich besitzen?

Erwachsene ab 18 dürfen bis zu 25 g Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind bis zu 50 g getrocknetes Cannabis erlaubt (§ 3 KCanG).

Darf ich selbst anbauen?

Ja: bis zu 3 lebende Cannabispflanzen pro erwachsener Person am eigenen Wohnsitz (§ 9 KCanG), gesichert vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche (§ 10 KCanG).

Wo ist Konsum verboten?

In Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten (100-Meter-Regel), außerdem in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr (§ 5 KCanG).

Darf ich Cannabis kaufen?

Einen legalen freien Verkauf gibt es nicht. Legale Quellen sind der Eigenanbau, Anbauvereinigungen für ihre Mitglieder und, mit Rezept, die Apotheke (medizinisches Cannabis).

Was gilt für medizinisches Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig und wird über Apotheken abgegeben. Seit April 2024 ist es kein Betäubungsmittel mehr, es gilt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Die Verschreibung entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Was gilt beim Autofahren?

Es gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a StVG). Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt ein Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum mit Alkohol ist verboten.

Darf für Cannabis geworben werden?

Nein. § 6 KCanG verbietet Werbung und Sponsoring für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen. Deshalb findest du auf BUDFARM Einordnung und Information, keine Bewerbung.

Was ist mit Minderjährigen?

Für Personen unter 18 bleibt Cannabis komplett verboten: kein Besitz, kein Konsum, kein Anbau. Weitergabe an Minderjährige ist eine Straftat.

Das ist eine redaktionelle Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt der Gesetzestext (KCanG, MedCanG, StVG) oder der Rat einer Anwältin / eines Anwalts.